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Diplom Magister Artium
In Deutschland gibt es (ausschlieÃlich an Universitäten und für geistes- und sozialwissenschaftliche Fächer) auch noch den Magister-Studiengang, der sich ebenfalls in ein Grundstudium, an dessen Ende eine Zwischenprüfung steht, und ein Hauptstudium gliedert. Das Studium besteht in der Regel aus einem Hauptfach und zwei Nebenfächern oder aus zwei Hauptfächern und gestaltet sich wesentlich freier als der Diplom-Studiengang. Nach Annahme der Abschlussarbeit, der sogenannten Magisterarbeit, sowie dem Bestehen der Abschlussprüfung in den jeweiligen Studienfächern erlangt man den akademischen Grad eines Magister Artium.
Bachelor und Master
In Deutschland werden der einstufige Diplom-Studiengang und der einstufige Magister-Studiengang im Rahmen des Bologna-Prozesses auslaufen, eventuell auch die Staatsprüfung auf absehbare Zeit. Diese werden durch das zweistufige Studiensystem mit den Abschlüssen Bachelor und Master ersetzt. Von 2011 an sollen diese Abschlüsse Standard sein. Ob dies für alle Fächer gelten soll und ob andere Studienabschlüsse wie das Staatsexamen abgeschafft werden oder womöglich parallel erworben werden können, ist Gegenstand aktueller Diskussionen.
Bereits heute werden zahlreiche Studiengänge mit diesen international gebräuchlicheren angloamerikanischen Abschlüssen angeboten. In Deutschland sind dabei jedoch abweichend zum Ausland bestimmte Grundlagen einzuhalten, die in den Landeshochschulgesetzen geregelt sind und auf Beschlüssen der Kultusministerkonferenz (KMK) aufbauen.
Bachelor und Masterabschlüsse erhalten keinen Fachzusatz wie Diplomabschlüsse, sondern werden in wenige Fächergruppen unterteilt. Die Bezeichnung wird um of und den Zusatz der Fächergruppe ergänzt: Arts, Science, Engineering, Laws, Fine Arts, Music und Education. So wird beispielsweise der Bachelor of Arts in der Fächergruppe der Geisteswissenschaften verliehen. In Masterstudiengängen, die nicht auf einem Bachelor aufbauen, können auch abweichende Bezeichnungen verliehen werden, dies ist abgesehen vom Master of Business Administration jedoch selten.
In Deutschland erlauben es manche Bundesländer – etwa Bayern – den Hochschulen, die akademischen Grade stattdessen in ihrer lateinischen Bezeichnung, also Bakkalaureus bzw. Magister, zu verleihen. Der akademische Grad darf vom Absolventen jedoch nur gemäà der Verleihungsurkunde geführt werden, ein wahlweises Benutzen der Abschlussbezeichnungen Bachelor of Arts und Bakkalaureus der Künste ist nicht möglich
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Staatsexamen
Am Ende des Studiums in den Fächern Rechtswissenschaft, Medizin, Veterinärmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Lebensmittelchemie und in den Lehramtsstudiengängen stehen in der Bundesrepublik Deutschland staatliche Abschlussprüfungen, nämlich das sogenannte Erste Staatsexamen bzw. mehrere Abschnitte von ärztlichen Prüfungen. In diesen Studienfächern prüfen die Hochschulen ihre Absolventen nicht in eigener Verantwortung; die Prüfungen werden stattdessen durch staatliche Stellen durchgeführt (Prüfungsämter bei den Justiz-, Gesundheits-, Kultusministerien).
Das Studium im Diplom-Studiengang gliedert sich zumeist in zwei Teile. Das zwei- bis viersemestrige Grundstudium wird meist mit einer Diplomvorprüfung (siehe auch Vordiplom) oder ähnlichem abgeschlossen. Darauf folgt das vier- bis sechssemestrige Hauptstudium, an dessen Ende das mit bestandener Diplomprüfung verliehene Diplom steht. Oft findet eine spezielle dem Studiengang entsprechende Differenzierung, Spezialisierungen und Schwerpunktsetzungen erst im Hauptstudium statt, während das Grundstudium eher dem Vermitteln von Grundkenntnissen, -fertigkeiten und der Orientierung dient. Dadurch werden Hauptstudium-Veranstaltungen von vielen Studenten als interessanter empfunden.
An Universitäten beträgt die Regelstudienzeit eines Diplomstudiums je nach Studiengang acht bis zehn Semester. An Fachhochschulen haben Diplomstudiengänge eine kürzere Regelstudienzeit von meist acht Semestern und ein anderes Grundkonzept, das mehr Praxisnähe erreichen soll. Dieser akademische Diplomgrad wird mit dem Zusatz „FH“ in runden Klammern verliehen. Die rechtlichen Regelungen für diese und alle anderen Prüfungen an Hochschulen sind in den jeweiligen Studienordnungen und Prüfungsordnungen geregelt.
Im Zuge des Bologna-Prozesses wird das Diplomstudium in seiner bisherigen Form verschwinden, jedoch bleiben Ausnahmen bestehen. So wird etwa an der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald der Studiengang Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann nicht zugunsten eines Bachelor abgeschafft, sondern auf Dauer beibehalten. Zulassung zum Studium
Um an einer deutschen Hochschule studieren zu können, ist im Allgemeinen die Hochschulreife erforderlich: für ein Studium an einer Universität die allgemeine (zum Beispiel Abitur) oder fachgebundene Hochschulreife, für ein Studium an einer Fachhochschule die Fachhochschulreife. Auch