Laut dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzt dürfen Bewerbungsfotos in Deutschland nicht mehr pflichgemäß verlangt werden. Trotzdem stellt ein Bewerbungsfoto noch den üblichen Standard dar. Fehlt es, fällt das negativ auf.
Ein Bewerbungsfoto vermittelt eine Vielzahl von Sympathiefaktoren und enthält im Vergleich zu den restlichen Daten einen sehr großen Emotionsgehalt.
Sofern man echtes Interesse an einer Stelle hat und sich zu den "durchnittlich" ausehenden Menschen zählt, ist es m. E. erfolgsversprechender, ein Foto mit zu liefern. Denn nicht nur die individuell sehr unterschiedlich empfundene Emotion "Schönheit" oder "Sympathie" wird mit dem Foto vermittelt, sondern auch "Gepflegtheit".
(Es ist mir einmal im Leben vorgekommen, dass wir ein "Pennerfoto" bekamen, und es fiel echt schwer, den Rest der Bewerbung dann noch weiter zu lesen. Eine Einladung zum Vorstellungsgespräch wäre eh überflüssig gewesen. Denn wenn selbst bei besten beruflichen Qualitäten, hat man als Personalbeauftragter immer noch das Recht, einen "offensichtlich nicht ins Team passenden" Bewerber aus zu sortieren.)
Wenn man aber wegen eines fehlenden Fotos aussortiert wird, und das nachweisen kann(!!), dann kann man gegen den potentiellen AG klagen.
Ich glaube, nur in dem Fall, dass ich ein "Quadimoso"-Gesicht hätte, aber als Bänker die besten Zeugnisse vorweisen könnte, würde ich auf das Beifügen eines Fotos verzichten. Dann müsste ich den AG aber im Bewerbungsgespräch 100%ig überzeugen können, dass ich der richtige Kundenberater bin.